Vollmacht.
Eine Vollmacht braucht es nur, wenn ich für Sie in einer klar umschriebenen Angelegenheit Auskünfte einholen oder von Ihnen freigegebene Unterlagen einreichen soll. Wir besprechen das immer vorher.
Eine Vollmacht braucht es nur, wenn ich für Sie in einer klar umschriebenen Angelegenheit Auskünfte einholen oder von Ihnen freigegebene Unterlagen einreichen soll. Wir besprechen das immer vorher.